Mitgliedschaft im Verein 1)

Mitgliedschaft im Verein 1)


  1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften (Gesamthandsgemeinschaften) sein, die auf der Magdeburger Allee oder im Bereich einer der Seitenstraßen ein Gewerbe betreiben oder einen freien Beruf i. S. d. § 18 EStG ausüben. Vereinsmitglieder können darüber hinaus natürliche, juristische Personen und Vereinigungen werden, deren Mitgliedschaft aufgrund der Kenntnisse, Erfahrungen, Einflüsse oder sonstiger Bedeutung, die diese Personen oder Vereinigungen mitbringen, eine Förderung des Vereinszweckes erwarten läßt. Vorausgesetzt ist lediglich eine an den Vereinsvorstand gerichtete Anmeldung zur Aufnahme, in der sich der Anmeldende zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet.
  2. Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.
  3. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit.

1) gemäß Satzung, § 3 Mitgliedschaft
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